October 13, 2021


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CANCOM SE

Aktienrückkauf
CANCOM SE

CANCOM beschließt Aktienrückkauf

München, 11. Oktober 2021 - Der Vorstand der CANCOM SE hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Juni 2019 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 20. Oktober 2021 bis längstens zum 19. Oktober 2022 bis zu Stück 3.504.363 eigene Aktien (bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Ermächtigungsbeschlusses bestehenden Grundkapitals) und damit bis zu insgesamt circa 9,09 Prozent des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Auf Basis dieser Ermächtigung wurden bisher keine eigenen Aktien erworben.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise der Aktie der CANCOM SE im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten.
Der Aktienrückkauf wird unter Führung eines unabhängigen Kreditinstituts nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU)2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erfolgen. Das beauftragte Kreditinstitut wird seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der CANCOM SE treffen.
Es ist beabsichtigt, die erworbenen Aktien zu allen rechtlich zulässigen Zwecken zu verwenden. Die Aktien können auch eingezogen werden.
Alle Transaktionen werden nach ihrer Ausführung wöchentlich auf der Website der Gesellschaft unter https://www.cancom.de unter der Rubrik "Investoren" bekannt gegeben.
Kontakt

Sebastian Bucher

Manager Investor Relations
+49 89 54054 5193
sebastian.bucher@cancom.de